Aktuelles zur Coronaschutzimpfung
Sachsen eröffnet Impfmöglichkeit für Angehörige der zweiten Priorisierungsstufe
In Sachsen wird seit dem 27. Dezember 2020 gegen das Coronavirus geimpft. Die vom Deutschen Roten Kreuz Sachsen (DRK) betriebenen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten haben am 11. Januar 2021 ihren Betrieb aufgenommen. Individuelle Termine für die Impfzentren werden online über die Terminbuchungsseite und über die Telefon-Hotline 0800 0899 089 vergeben. Eine Impfung im Impfzentrum ist nur mit Termin möglich. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 und - das ist neu - seit 25. Februar 2021 auch der Priorisierungsgruppe 2 gebucht werden. Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff werden nun auch Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die zwischen 18 als 64 Jahre alt sind. Dazu zählen auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind.
Nähere Informationen zur Coronaschutzimpfung
Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine
Zur Registrierung nutzen Sie bitte das sächsische Serviceportal zur Impfung gegen das Coronavirus. Hier können Sie sich für Ihre Coronaschutzimpfung anmelden. Die Anmeldung besteht aus zwei Schritten: der Anmeldung und der Terminvereinbarung.
Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.
Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen
Lockdown verlängert, ab 8. März vorsichtige Lockerungen
Die Sächsische Staatsregierung hat am 5. März 2021 eine erneute Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt bis einschließlich 7. März 2021. Ab dem 8. März lässt der Freistaat mit seiner neuen Corona-Schutz-Verordnung mehr Kontakte und vorsichtige Lockerungen zu.
»Wir gegen Corona« – Corona-Maßnahmen in Sachsen vom 8. März bis 31. März 2021: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Neue Regeln für Einreisende aus Virusvariantengebieten
Seit dem 14. Februar 2021 gelten für Grenzpendler und Grenzgänger aus Virusvariantengebieten neue Regelungen: Aufgrund der sich ausbreitenden Mutationen im Nachbarland Tschechien hat der Freistaat Sachsen seine Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einreisende geändert.
Nähere Informationen
Lesen Sie nach, welche Regeln aktuell im Freistaat Sachsen gelten:
- Amtliche Bekanntmachungen Corona-Schutz-Verordnung, Corona-Quarantäne-Verordnung und Allgemeinverfügungen zu Ausnahmeregelung Testpflicht für Grenzgänger bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten, zu Hygieneauflagen und zu Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern
- »Wir gegen Corona« – Corona-Maßnahmen in Sachsen vom 15. Februar bis 7. März 2021 Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Öffnungsplan der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März 2021 (Übersichtsgrafik herunterladen) (*.pdf, 0,51 MB)
- Orientierungsplan für Sachsen zum Nachlesen