Aktuelles zur Coronaschutzimpfung
Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz
In Sachsen wird seit dem 27. Dezember 2020 gegen das Coronavirus geimpft. Die vom Deutschen Roten Kreuz Sachsen (DRK) betriebenen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten haben am 11. Januar 2021 ihren Betrieb aufgenommen. Individuelle Termine für die Impfzentren werden online über die Terminbuchungsseite und in Kürze auch über die Telefon-Hotline 0800 0899 089 vergeben. Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden.
Nähere Informationen zur Coronaschutzimpfung
Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine
Zur Registrierung nutzen Sie bitte das sächsische Serviceportal zur Impfung gegen das Coronavirus. Hier können Sie sich für Ihre Coronaschutzimpfung anmelden. Die Anmeldung besteht aus zwei Schritten: der Anmeldung und der Terminvereinbarung.
Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.
Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen
Lockdown bis 7. Februar 2021 verlängert
Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 8. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft: In Sachsen darf ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.
Hinweis zur Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger - Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten
In Sachsen gelten ab 24. Januar 2021 neue Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit in Sachsen nachzugehen. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Für Arbeitnehmer aus Hochrisikoländern wie der Tschechischen Republik hat der Freistaat Sachsen eine Ausnahmemöglichkeit per Allgemeinverfügung geregelt. Pendler aus einem Hochinzidenzland dürfen zunächst ohne Testung einreisen. Bei der Einreise besteht die Pflicht, den Arbeitsvertrag mitzuführen. Daneben sind sie verpflichtet, sich mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Lesen Sie nach, welche Regeln aktuell gelten:
Amtliche Bekanntmachungen (Corona-Schutz-Verordnung, Corona-Quarantäne-Verordnung und Allgemeinverfügungen zu Ausnahmeregelung Testpflicht für Grenzgänger bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten, zu Hygieneauflagen, zu Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und zum Betrieb von Schulen und Kitas)
»Wir gegen Corona« – Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 11. Januar 2021: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick | Leichte Sprache | عربى Русский English Español Polski Čeština Français 汉语 Tiếng Việt فارسی