Aktuelle Informationen zur Coronaschutzimpfung
Aktuelles
(Aktualisiert am 20. April 2023)
Eine Impfung bietet weiterhin den besten Schutz gegen das Coronavirus dar. Insbesondere vulnerable Personengruppen sollten deshalb auf einen vollständigen Impfschutz achten. Seit dem 8. April 2023 ist die Coronaschutzimpfung in die Pflichtleistungen der Impfvereinbarung Sachsen integriert. Die Impfung gegen COVID-19 ist nun Bestandteil der Regelversorgung für gesetzlich krankenversicherte Personen. Lesen Sie hier, wo Sie sich in Sachsen gegen COVID-19 impfen lassen können:
Hier finden Sie den aktuellen Stand der Coronaschutzimpfungen in Sachsen: Statistik
Angepasster Impfstoff BA.4/5 bietet besten Schutz gegen eine schwere Erkrankung
Sachsens Hausärzte, impfende Betriebsärzte sowie Krankenhäuser, geschulte Zahnarztpraxen und Apotheken bieten den auf verschiedene Omikron-Varianten angepassten Impfstoff (BA.4/5) von BionNTech / Pfizer an. Eventuell gibt es in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis auch ein kommunales Impfzentrum. Bitte informieren Sie sich über die Impfmöglichkeiten in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie, wenn nötig, einen Termin.
Neue Corona-Impfstruktur ab 2023: Regelsystem als alleiniger Akteur
In Sachsen wird die Impfstruktur für Corona-Schutzimpfungen ab 2023 neu aufgestellt. Dies bedeutet, dass künftig ganz überwiegend die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Corona-Schutzimpfungen verabreichen werden. Vor dem Hintergrund der auslaufenden anteiligen Finanzierung seitens des Bundes endet das landesweite staatliche Impfangebot zum Jahresende 2022. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zur Schließung der Impfstellen.
Wie lauten die Impfempfehlungen?
Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt mindestens 4 Impfungen für bestimmte Personengruppen:
- Personen ab 5 Jahren mit eingeschränktem Immunsystem, die damit ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben
- Menschen ab 70 Jahren
Die letzte Impfung sollte mit einem an die aktuell zirkulierenden Varianten angepassten Impfstoff erfolgen. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ärztin beraten.
Immungesunde Menschen unter 70 Jahre sollen, unabhängig von der Zahl der vorangegangenen Impfungen, eine Auffrischungsimpfung mit einem an die aktuell zirkulierenden Varianten angepassten, für die jeweilige Altersgruppe zugelassenen Impfstoff erhalten.
Neueste Impfempfehlungen der Impfkommission
Nach der Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) sind erneute Auffrischungsimpfungen mit einem an die aktuell zirkulierenden Varianten angepassten, für die jeweilige Altersgruppe zugelassenen Impfstoff ohne Einschränkung für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Welcher Impfstoff und welcher Impfzeitpunkt dabei für den einzelnen Impfling optimal ist, sollte im Beratungsgespräch mit der Ärztin bzw. dem Arzt geklärt werden.
Seit dem 1. Februar gibt es seitens der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zudem eine uneingeschränkte Empfehlung zur Grundimmunisierung von allen Kindern zwischen 5 und 11 Jahren. Eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) ist bei Kindern im Alter zwischen 5 und 11 Jahren frühestens 6 Monate nach der Grundimmunisierung möglich. Ob die Impfung dann tatsächlich durchgeführt wird, sollten die Sorgeberechtigten im Beratungsgespräch zusammen mit der Ärztin, dem Arzt und dem Impfling entscheiden.
Die SIKO hat ihre Empfehlungen zu den Impfabständen zwischen den einzelnen Impfungen an den neuesten Stand der Wissenschaft angepasst und aktualisiert: Die Abstände zwischen der 1. und 2. Impfung können zur Erlangung einer besseren Immunität auf 56 Tage verlängert werden. Dieses führt auch zu einer Reduktion von Nebenwirkungen im Rahmen der 2. Impfung. Für alle Personen, die nach zweifacher Impfung oder einer Impfung und Infektion eine Auffrischimpfung (3. Impfung) erhalten sollen, ist ein Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen. Der Abstand der 3. Impfung zu einer 4. Impfung soll bei immungesunden Menschen unter 70 Jahren nicht unter 6 Monaten liegen.
Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt seit August 2021 außerdem regelhaft 4 Impfungen für Menschen ab 70 Jahre und aktuell solche Personen mit einer Schwäche des Immunsystems ab 5 Jahren (z.B. schwere Tumorerkrankungen oder Autoimmunerkrankungen unter einer immunschwächenden Therapie).
Ebenfalls wird allen ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon und ungeimpften Stillenden eine Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im September eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus für bisher ungeimpfte Schwangere und Stillende ausgesprochen. Die SIKO hatte eine entsprechende Empfehlung bereits im Mai veröffentlicht. SIKO und STIKO empfehlen mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3 bis 5 (Biontech) bzw. 4 bis 6 Wochen (Moderna). Wenn die Schwangerschaft nach der Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon erfolgen.
Erstmals zugelassen sind Impfstoffe auch für Kinder ab 6 Monaten. Bis zum Alter von 5 Jahren sind die Impfungen für Kinder mit einem eingeschränkten Immunsystem empfohlen, bei denen das Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf besteht.
(Aktualisiert am 15. November)
- SIKO-Empfehlungen zur SARS-CoV-2-Impfung | 10. November 2022 (*.pdf, 0,82 MB)
- SIKO-Empfehlungen zur intrapandemischen SARS-CoV-2-Impfung | 25. August 2022 (*.pdf, 0,68 MB)
- SIKO-Empfehlungen zur intrapandemischen SARS-CoV-2-Impfung | 25. März 2022 (*.pdf, 1,08 MB)
- Pressemitteilung zur SIKO-Empfehlung vom 1. Februar 2022
- SIKO-Empfehlungen zur intrapandemischen SARS-CoV-2-Impfung | 1. Februar 2022 (*.pdf, 1,34 MB)
- SIKO-Empfehlungen zur intrapandemischen SARS-CoV-2-Impfung | 1. Januar 2022 (*.pdf, 1,32 MB)
- Pressemitteilung der STIKO zur Verkürzung des Impfabstands bei der COVID-19-Auffrischimpfempfehlung Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021
- Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monate | STIKO Empfehlung STIKO Empfehlung auf der Seite des RKI
- SIKO-Empfehlungen zur intrapandemischen SARS-CoV-2-Impfung | 1. Dezember 2021 (*.pdf, 1,25 MB)
- 5. Positionspapier der SIKO zur SARS-CoV-2-Impfung – 22. November 2021 Auffrischungsimpfung mit einem heterologen mRNA-Impfstoff (*.pdf, 0,58 MB)
- Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekanmmer zur Position der Sächsischen Impfkommission zum Boostern (*.pdf, 0,19 MB)
- Sächsische Impfkommission empfiehlt Booster-Impfungen für alle ab 18 Jahre Medieninformation vom 29. Oktober 2021
- Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zur Coronaschutzimpfung | 10. November 2022
- Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zur Coronaschutzimpfung | ab 1. Oktober 2021 (*.pdf, 1,09 MB) SIKO-Empfehlungen zur intrapandemischen SARS-CoV-2-Impfung
Weiterführende Informationen zur Coronaschutzimpfung in Sachsen
Leichte Sprache

- Informationen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit mRNA-Impfstoffen in Leichter Sprache Auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes finden Sie den Anamnese-Fragebogen für die Corona-Schutz-Impfung, das Aufklärungs-Merkblatt zur Schutz-Impfung und eine Erklärung für die Formulare.
- Soll ich mich gegen Corona impfen lassen? Informationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.