Gesundheit und Soziales
- Was tun bei einer (möglichen) Infektion mit dem Coronavirus?
- Informationen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Träger von Tagespflegeeinrichtungen sowie Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter
- Informationen für freiwillige Helfer und Hilfe suchende Mitbürger
- Corona-Virus in Leichter Sprache
Was tun bei einer (möglichen) Infektion mit dem Coronavirus?
Sie haben Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hinweisen? Sie hatten Kontakt zu einem Menschen, bei dem eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde? Eine erste Hilfestellung geben wir Betroffenen hier. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert-Koch-Institut informieren Sie ausführlich darüber, wie Sie jetzt vorgehen sollten. Bitte nutzen Sie diese Handlungsanweisungen und Orientierungshilfen, die wir Ihnen untenstehend verlinken.
Bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten können, beachten Sie bitte diese wichtigen Verhaltensregeln:
- Bleiben Sie zu Hause! Beschränken Sie auch dort direkte Kontakte, insbesondere zu Personen, die zu einer Risikogruppe gehören. Beachten Sie die AHA+L-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften. Nutzen Sie die Corona-Warn-App.
- Lassen Sie sich telefonisch beraten! Stellen Sie sich nicht ohne telefonische Anmeldung bei Ihrem Arzt vor! Kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117, Ihren Hausarzt bzw. einen anderen behandelnden Mediziner, die Corona-Hotline Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder eine Fieberambulanz.
- Folgen Sie den ärztlichen Anweisungen! Der Arzt entscheidet über eine notwendie Testung.
- Warten Sie das Testergebnis ab! Sie sollten bis zum Vorliegen des Ergebnisses weiterhin zu Hause bleiben, direkte Kontakte reduzieren und die Maßnahmen der AHA+L-Formel einhalten.
- COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun? Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger vom Robert-Koch-Institut
- Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2? Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Test- und Schwerpunktpraxen im Freistaat Sachsen Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für Bürger zur Durchführung der Testungen im Freistaat Sachsen
- Verdacht auf eine Corona-Infektion? Information zur Testung und Kostenübernahme Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für Bürger
Hatten Sie Kontakt zu einer Person, bei der das Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen Labortest nachgewiesen wurde, berücksichtigen Sie bitte diese wichtigen Verhaltensregeln:
- Begeben Sie sich sofort in Quarantäne, auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben! Sie sollten Sie sich umgehend telefonisch mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Das gilt auch, wenn Sie von der Corona-Warn-App eine entsprechende Warnmeldung erhalten
- Beachten Sie die »Quarantäneregeln«.
- Folgen Sie den Anweisungen des Gesundheitsamtes! Ihr Gesundheitsamt wird Sie über die weiteren erforderlichen Schritte informieren. Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen insbesondere davon ab, wie eng der Kontakt zu der infizierten Person war und wie hoch damit das Risiko ist, dass Sie sich angesteckt haben.
- Sollten Sie selbst Krankheitsanzeichen entwickeln, lassen Sie sich bitte umgehend ärztlich beraten. Stellen Sie sich nicht ohne telefonische Anmeldung bei Ihrem Arzt vor!
- Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2? Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Verhaltensregeln und -empfehlungen für die häusliche Quarantäne Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Zum Gesundheitsamt-Finder auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts
Wenn sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch ein positives Testergebnis bestätigt hat, handeln Sie bitte wie folgt:
- Begeben Sie sich bitte unverzüglich in häusliche Isolation (»Absonderung«).
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf. Das Gesundheitsamt wird eine Isolierung mit einer Reihe von Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen anordnen.
- Beachten Sie die »Quarantäneregeln«! Halten Sie die wichtige Verhaltens- und Hygieneregeln ein, um Ihre Haushaltsangehörigen nach Möglichkeit vor einer Ansteckung zu schützen.
- Informieren Sie andere über die Corona-Warn-App! Helfen Sie Infektionsketten zu durchbrechen und tragen Sie Ihr positives Testergebnis ein.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über weitere Maßnahmen für Sie selbst und Ihre Kontaktpersonen.
- Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen der vergangenen 14 Tage über Ihre Infektion.
- Schreiben Sie Ihre Kontaktpersonen auf! Unterstützen Sie die Arbeit Ihres Gesundheitsamtes. Notieren Sie bitte, mit wem Sie ab zwei Tage vor Beginn der Krankheitszeichen engen Kontakt hatten.
- Bei Zunahme der Beschwerden, vor allem bei Kurzatmigkeit, lassen Sie sich umgehend ärztlich beraten.
- Die häusliche Isolierung beendet das zuständige Gesundheitsamt nach festgelegten Kriterien. Sie werden in der Regel aus der Isolierung entlassen, wenn davon auszugehen ist, dass Sie nicht mehr ansteckend sind.
- Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2? Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun? Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger vom Robert-Koch-Institut
- Verhaltensregeln und -empfehlungen für die häusliche Quarantäne Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Zum Gesundheitsamt-Finder auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts
- Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2? Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun? Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger vom Robert-Koch-Institut
Was ist bei der Versorgung von pflegebedürftigen und älteren Menschen zu beachten?
Informationen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Träger von Tagespflegeeinrichtungen sowie Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter
Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen haben immer noch ein höheres Risiko für schwere Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Träger von Tagespflegeeinrichtungen werden somit durch das Virus vor besondere Herausforderungen gestellt. Die nachfolgenden Hinweise sollen dabei helfen, Antworten auf die vielen Fragen zu finden, die sich in der täglichen Arbeit und Pflege stellen.
Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit dem neuen Virus können sich aufgrund des fortschreitenden Erkenntnisgewinns - auch kurzfristig - wieder ändern. Die Verpflichtungen zum Testen, zum Tragen einer FFP2-Maske und zum Einhalten von Abständen bleiben trotz erfolgter Impfungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besuchenden vorerst bestehen, da eine Übertragung der Infektion noch nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Es ist unser Ziel, Ihnen im Sinne eines gemeinsamen Verständnisses für Maßnahmen in dieser schwierigen Zeit der Coronapandemie mehr Handlungssicherheit zu vermitteln.
- Hinweise für Praxen, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen zum Antigen-Schnelltest Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Point-of-Care-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 | mit Videoanleitung
- Informationsblatt zu Besuch- und Verlassensregelung in Heimen | Stand: 24. März 2021 (*.pdf, 0,37 MB) Informationsblatt zum Besuch und zum vorübergehenden Verlassen stationärer Einrichtungen vom 24. März 2021
- Leitfaden zur Coronaschutzimpfung in der Pflege (*.pdf, 0,50 MB)
- Informationen zu den Vorbereitungen auf die zweite Coronaschutzimpfung gegen COVID-19 (*.pdf, 0,17 MB) Hinweise zum Umgang mit Aufklärungsmaterial und Einwilligunserklärungen und weiteren Vorbereitungen | Stand: 11. März 2021
- Information für Nachbarschaftshelfer und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (*.pdf, 0,88 MB) Information für Nachbarschaftshelfer und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | aktualisierte Fassung vom 10. Dezember2020
Sie wollen helfen oder sich helfen lassen?
Informationen für freiwillige Helfer und Hilfe suchende Mitbürger
Helfen Sie, Leben zu schützen! Es werden ehrenamtliche Unterstützer in sächsischen Senioren- und Pflegeheimen und als Einkaufshelfer gesucht. Sie wollen sich als Helfer in der aktuellen Krisenzeit dafür einbringen und älteren, erkrankten oder in Quarantäne lebenden Menschen ihre Hilfe und Unterstützung anbieten? Oder sind Sie auf der Suche nach Unterstützung im Alltag? Über die nachstehenden Links finden Sie Hilfsangebote in Ihrer Region und Anlaufstellen für Ehrenamtliche.