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Quarantäne-Regeln in Sachsen

Aus Papier gebastelte Häuser und Figuren sowie 1 Corona-Virus liegen auf einem Tisch © pixabay

Zum 3. Februar 2023 wurden die Allgemeinverfügungen zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen der Landkreise und Kreisfreien Städte aufgehoben. Damit müssen sich positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr generell absondern.

Was tun bei einer (möglichen) Infektion mit dem Coronavirus?

Sie haben Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hinweisen? Sie hatten Kontakt zu einem Menschen, bei dem eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde? Grundsätzlich gibt es ab dem 3. Februar 2023 keine Isolationspflicht mehr. Es bleibt aber bei der dringenden Empfehlung, dass sich Infizierte unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren, idealerweise soweit möglich im Home-Office arbeiten und unnötige Kontakte vermeiden. Auch das Tragen einer Maske wird bei Kontakt mit anderen Personen empfohlen.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut informieren Sie ausführlich darüber, wie Sie jetzt vorgehen sollten. Bitte nutzen Sie diese Orientierungshilfen, die wir Ihnen untenstehend verlinken.

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