Jetzt impfen - impfen in Sachsen!
Eine Coronaschutzimpfung ist in Sachsen ab dem Alter von 5 Jahren möglich. Es gibt eine Vielzahl an Impfangeboten mit und ohne Termin: bei Hausärzten, an festen Impfstützpunkten, durch mobile Teams bei Vor-Ort-Impfaktionen, bei den Kinder-, Fach- und Betriebsärzten sowie Krankenhäusern.
Impfmöglichkeiten: Sächsische Hausärzte sind Hauptakteure, staatliche Zusatz-Impfangebote ergänzen
Eine Impfmöglichkeit finden
Wenn Sie noch nicht oder noch nicht vollständig geimpft sind oder eine Auffrischungsimpfung benötigen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie vereinbaren einen Impftermin in einem festen Impfstützpunkt über das bekannte Terminbuchungssystem: https://sachsen.impfterminvergabe.de. Termine sind nur online über dieses Portal zu buchen, nicht telefonisch. Es sind auch noch nicht alle festen Impforte an das Terminvergabeportal angeschlossen. Hinweis: An den meisten DRK-Impfstellen sind mittlerweile auch Impfungen ohne Termin möglich. Informationen zu den Impfstandorten und Sonderimpfterminen finden Sie auf der Seite des DRK.
- Sie gehen zu Ihrem Hausarzt. Kinder und Jugendliche gehen in ihre Praxis für Kinder- und Jugendheilkunde. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
- Sie gehen zu einem Ihrer Fachärzte oder suchen Ihren Betriebsarzt auf. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
- Falls Sie keinen Haus- oder Facharzt haben, der Sie gegen COVID-19 impft, können Sie für die Vereinbarung der Impftermine die App »Impf-Finder« nutzen. Der Impf-Finder ist als kostenlose App für Android und iOS verfügbar: Impf-Finder. Bei der Suche nach einem impfenden Arzt in Ihrer Nähe können Sie auch die Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen: Impfende Praxen in den sächsischen Landkreisen und Großstädten
- Sie können spontan mobile Impfaktionen in Ihrer Umgebung aufsuchen und sich beispielsweise im Einkaufszentrum, Rathaus, Gemeinde- oder Stadtteilzentrum oder auf zentralen Plätzen impfen lassen.
- Sie können nach vorheriger Terminvereinbarung eine Impfstelle in einem Krankenhaus oder Medizinischen Versorgungszentrum besuchen. Welche sächsischen Krankenhäuser bereits Impfstellen eingerichtet haben, können Sie der nachstehenden Karte entnehmen. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert. Auf der interaktiven Karte können Sie sich die Impfstellen der Krankenhäuser mit deren Adresse anzeigen lassen. Zudem ist ein Link zum Routenplaner von Google Maps hinterlegt, damit Sie sich Ihre Anfahrt berechnen lassen können.
Feste Impforte in Ihrer Nähe
Auf der interaktiven Karte können Sie sich die festen Impfstellen in Sachsen mit deren Adresse anzeigen lassen. Zudem ist ein Link zum Routenplaner von Google Maps hinterlegt, damit Sie sich Ihre Anfahrt berechnen lassen können. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert.
- Impforte in Sachsen (*.xlsx, 15,89 KB) Download der in der Karte vermerkten Impforte, Stand 27.07.2022
- Feste Impfpunkte in Sachsen - Übersicht des DRK Sachsen
Impfen ohne Termin: Vor-Ort-Aktionen in ganz Sachsen
Impfen ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Derzeit finden in ganz Sachsen eine Vielzahl von Sonderimpfaktionen durch mobile Teams statt. Die vom Deutschen Roten Kreuz koordinierten Vor-Ort-Aktionen in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen sind unter anderem in Rathäusern, Stadtteilen, auf zentralen Plätzen, in Einkaufszentren und Freizeiteinrichtungen sowie bei größeren Veranstaltungen anzutreffen, um möglichst vielen Menschen einen einfachen Zugang zu einem Impfangebot zu ermöglichen. Mit den niederschwelligen Impfangeboten vor Ort werden die Landkreise und Kreisfreien Städte unterstützt – vor allem auch in Orten und Regionen mit ärztlicher Unterversorgung.
Hier können Sie Ihr Kind impfen lassen
Bei Kinderärztinnen und Kinderärzte
Um eine möglichst kindgerechte Impfung sicherzustellen, sind die 277 niedergelassenen Kinderarztpraxen erster Ansprechpartner für die Coronaschutzimpfung für Kinder.
Kostenerstattung für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern in Impfzentren
Wer übernimmt die Kosten?
Der Freistaat Sachsen übernimmt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, die in Impfzentren die Kommunikation zwischen den zu impfenden Personen und dem Personal vor Ort sicherstellen. Diese Kosten zählen zum Betrieb der Impfzentren und werden gemäß Coronavirusimpfverordnung (CoronaImpfV) vom Freistaat Sachsen getragen.
Die Erstattung erfolgt direkt an die Gebärdensprachdolmetscherin bzw. an den Gebärdensprachdolmetscher.
Die Kosten werden auch übernommen, wenn die Impfung kurzfristig nicht durchgeführt wurde, z.B. wenn sich die gehörlose Person nach dem Aufklärungsgespräch dagegen entscheidet.
Voraussetzungen für die Erstattung:
- Die Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetschende ist aufgrund des Hörstatus der zu impfenden Person notwendig.
- Das DRK hat als Betreiber der Impfzentren die Anwesenheit der Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des Gebärdensprachdolmetschers auf dem Antragsformular bestätigt.
Einzureichende Dokumente:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Download)
- Rechnung(en) der Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des Gebärdensprachdolmetschers
Wie erfolgt die Kostenübernahme?
Die vollständigen Unterlagen sind durch die Gebärdensprachdolmetscherin bzw. den Gebärdensprachdolmetscher bevorzugt digital einzureichen unter:
Abrechnung_Impfzentren@sms.sachsen.de
oder postalisch beim:
Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Abteilung 1 | AG Abrechnung Impfzentren
Albertstraße 10
01097 Dresden
Impfhotlines der Krankenkassen
Informationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 geben auch die Krankenversicherungen. Hier finden Sie die Impfhotlines der Krankenkassen.
AOK PLUS
Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2266550 informiert ein Team aus Ärzten sowie medizinisch ausgebildetem Fachpersonal Versicherte der AOK PLUS rund um die Uhr zur Coronaschutzimpfung.
BARMER
Die kostenlose Impfhotline mit medizinisch geschultem Personal steht unter der Rufnummer 0800 84 84 111 uneingeschränkt allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern rund um die Uhr zur Verfügung.
DAK-Gesundheit
Täglich rund um die Uhr ist für Versicherte der DAK-Gesundheit, die sich über das Coronavirus informieren möchten, folgende Rufnummer geschaltet: 040 325 325 800. Medizin-Experten beantworten die Fragen.
IKK classic
Kostenlose Beratung von Kunden der IKK classic zu medizinischen Fragen rund um die Coronaschutzimpfung und allgemein zum Coronavirus: Versicherte erreichen die medizinische Hotline an sieben Tagen in der Woche rund um Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 455 1000.
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Gesundheitshotline 089 95 00 84 188 für Versicherte der KKH rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, auch bei Fragen rund um das Coronavirus
Techniker Krankenkasse (TK)
Versicherte der TK können sich mit medizinischen Fragen direkt an die Coronavirus-Hotline des TK-ÄrzteZentrums unter Telefon 040 46 06 61 91 60 (Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr) wenden. In Sachsen ist zusätzlich die Hotline 0800 100 0214 (Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr) erreichbar.