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Gerichte und Vollzug

Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist weiterhin gewährleitet.

Der Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist pandemiebedingt eingeschränkt. Verfahrensbeteiligte werden gebeten, die Ladung und den Ausweis mitzubringen. Alle anderen Besucherinnen und Besucher werden grundsätzlich nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Vereinbarung eines Termins oder als Zuschauerin bzw. Zuschauer einer öffentlichen Verhandlung eingelassen.

Hinweise dazu, ob Besucherinnen und Besucher verpflichtet sind, eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen, sowie genauere Informationen zum Ablauf des Dienstbetriebes finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Gerichts oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Bitte richten Sie sich mit Ihren Fragen direkt dorthin.

Einen Überblick finden Sie unter www.justiz.sachsen.de.

Justizvollzug

Die Maßnahmen zum Infektionsschutz im sächsischen Justizvollzug werden fortlaufend der Entwicklung der Pandemielage angepasst.

Alle Justizvollzugsanstalten informieren über die aktuellen Besuchsregelungen auf ihrer Internetseite. Derzeit sind Besuche von erwachsenen Kontaktpersonen mit Kindern unter Hygieneauflagen gestattet. Dazu gehören u. a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske, Händedesinfektion vor und nach dem Besuch sowie die Besuchsdurchführung im Trennscheibenbesuchsraum bzw. mittels Plexiglasabtrennung.

Besteht der Verdacht, dass Gefangene oder Bedienstete infiziert sind, oder sind Gefangene oder Bedienstete infiziert, werden unverzüglich mit dem Gesundheitsamt abgestimmte Maßnahmen getroffen.

 

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