Kultur und Tourismus
Corona-Maßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus
Die Corona-Maßnahmen sind rechtlich verbindlich in der Corona-Schutz-Verordnung geregelt (siehe im Bereich »Amtliche Bekanntmachungen«). Im Bereich Kultur und Tourismus gelten aktuell nur Basisschutzmaßnahmen. So besteht eine dringende Empfehlung zum Tragen von (FFP2-)Masken in öffentlichen Innenräumen, zur Einhaltung von Mindestabständen und der Hygieneregeln.
Unterstützungen für die Kultur- und Kreativszene und die Tourismusbranche
Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« erhalten.
Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, bei höherem Liquiditätsbedarf bis zu 50.000 Euro. Im Rahmen der Förderung kann der Liquiditätsbedarf geltend gemacht werden, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen und/oder durch notwendige zusätzliche Ausgaben (zum Beispiel für Hygienemaßnahmen oder digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) entsteht.
Bis zum 21. November 2022 können Anträge für den Soforthilfe-Zuschuss »Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Für das Programm hat der Freistaat Sachsen in diesem Jahr rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
- Weitere Informationen zum Soforthilfe-Zuschuss »Härtefälle Kultur« Zur Internetseite »Kulturhilfen Sachsen«
- Direkt zum Antrag für den Soforthilfe-Zuschuss »Härtefälle Kultur« Zur Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Das Programm »Corona-Zuschuss Sachsen Plus« richtet sich an Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, Selbstständige und Freiberufler in Sachsen, die im Dezember 2021 mehr als 70 Prozent corona-bedingte Umsatzeinbrüche verzeichneten. Mit einem frei verwendbaren Zuschuss stockt der Freistaat Sachsen die Überbrückungshilfe III Plus und IV in den drei Monaten von November 2021 bis Januar 2022 auf jeweils mindestens 1.500 Euro auf.
Da nur ein Teil der Überbrückungshilfe angerechnet wird, kann der Gesamtbetrag aus Überbrückungshilfe und Corona-Zuschuss auch über 1.500 Euro pro Monat liegen. Voraussetzung ist, dass eine Antragsberechtigung bei der Überbrückungshilfe III plus und gegebenenfalls auch IV besteht, jedoch keine Leistungsberechtigung bei der Neustarthilfe plus und 2022.
Bis zum 30. Juni 2022 können Anträge für den »Corona-Zuschuss Sachsen Plus« bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Unternehmer, Selbstsständige und Freiberufler können die Anträge selbst stellen. Dabei kann auf die Daten aus dem Antrag auf Überbrückungshilfe zurückgegriffen werden. Für das Programm hat der Freistaat Sachsen rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
- Weitere Informationen und direkt zum Antrag zum Corona-Zuschuss »Sachsen Plus« Zur Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Der Bund hat einen Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro eingerichtet, um die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen zu unterstützen. Dieser setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
- Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt kleinere Veranstaltungen mit bis zu 2000 möglichen Teilnehmenden, die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (beziehungsweise verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Veranstaltung gedeckelt.
- Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Veranstaltungen (mit mehr als möglichen 2000 Teilnehmenden) und übernimmt 90 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung.
Die Antragstellung für bis 31. Dezember 2022 geplante Veranstaltungen ist über eine bundesweit zentrale Plattform möglich. Für die Beantwortung von Fragen von Antragstellern stehen zentral Ansprechpartner zur Verfügung.
- Zentrale Informations- und Antragsplattform zum »Sonderfonds Kulturveranstaltungen« Zur Internetseite der Bundesregierung
- Überbrückungshilfe III Plus und IV sowie Neustarthilfe Plus und 2022 des Bundes Antrags- und Informationsportal des Bundes | Antragstellung bis 31. März / 30. April 2022
- »Neustart Kultur« – Rettungs- und Zukunftsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich Übersicht über die einzelnen Programmteile und Links zur Antragstellung
- Härtefallhilfen für außergewöhnliche Fallkonstellationen in Sachsen Antrags- und Informationsportal in Sachsen | Antragstellung bis 30. April 2022