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Coronamaßnahmen im Überblick

Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte Ihnen allen danken, dass Sie mitmachen bei den Maßnahmen gegen die Pandemie. Wir tragen diese Last gemeinsam.

Ministerpräsident Michael Kretschmer

Corona-Schutzverordnung

In Schutzanzügen gekleidetes medizinisches Personal behandelt einen Covid-19-Patienten.
Ein Corona-Patient wird im Krankenhaus behandelt.  © Foto: Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH

Die Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben.

Bereits ab dem 3. Februar 2023 gelten in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen.

Ab dem 1. März 2023 wurden die Testnachweispflichten nach dem Infektionsschutzgesetz in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausgesetzt.

 

Die Corona-Maßnahmen im Überblick

Einrichtungsbezogene Maskenpflicht

Eine stilisierte Person trägt eine Atemschutzmaske.

Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Atemschutzmaske besteht für

Besucher, die folgende Einrichtungen betreten: 

  • Krankenhäuser (einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen des Maßregelvollzugs) und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen,

Patienten und Besucher von:

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten),
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der o. g. Einrichtungen vergleichbar sind, 
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste.

 

Einrichtungsbezogene Testpflicht

EIn Icon, welches eine Person im Homeoffice symbolisiert.

Die Pflicht zur Testung besteht seit dem 1. März 2023 nicht mehr.

Übersetzungen des Maßnahmenüberblicks

 

Jetzt impfen

Menschen im Portrait, die ihren Arm zeigen, worauf ein Pflaster nach einer Impfung klebt. © Bundesgesundheitsministerium

Mit einer Impfung gegen das Coronavirus schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen. Denn mit ihr verringert sich auch das Risiko, das Coronavirus weiterzugeben.

 

Weiterführende Informationen

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