Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher
Wir gehen vorsichtig den nächsten Schritt, müssen aber die Infektionszahlen weiterhin im Blick behalten. Sollte das Infektionsgeschehen wieder zunehmen, können Bildungseinrichtungen auch wieder geschlossen werden.
Kultusminister Christian Piwarz
Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar
Sachsen plant den nächsten vorsichtigen Öffnungsschritt. Die Grundschulen (einschließlich Primarstufe der Förderschulen und der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und den Förderzentren mit den entsprechenden Bildungsgängen) und Kindertageseinrichtungen werden zum 15. Februar mit strikter Trennung von Gruppen und Klassen und mit festen Bezugspersonen wieder öffnen.
Für Grundschülerinnen und Grundschüler wird die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Eltern könnten damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.
SMK-Blogbeitrag vom 9. Februar 2021
Zur Vorbereitung und Organisation des Unterrichts im eingeschränktem Regelbetrieb an den Grund- und Förderschulen liefert eine im SMK-Blog erschienene FAQ Informationen:
SMK-Blogbeitrag vom 10. Februar 2021
Kultusminister Christian Piwarz wandte sich mit Informationen zum Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb an die pädagogischen Fachkräfte sowie die Eltern der Kinder in der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege und der Grund- und Förderschulen.
Schülerinnen und Schüler folgender Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge lernen bereits wieder im Präsenzunterricht:
- Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
- Oberschulen,
- Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
- Fachoberschulen (Klassenstufe 12),
- Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
- Abendschulen,
- Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
- Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12),
- Berufsschulen für Schülerinnen und Schüler in der dualen Berufsausbildung (einschließlich Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
- Berufsfachschulen,
- Fachschulen
Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit.
Die Osterferien beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.
Corona-Update
Im Zeitraum vom 15. bis 21. Februar 2020 wurden an öffentlichen Grund- und Förderschulen der Primarstufe neun neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern, 35 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet. Bei Lehrkräften, die in einer Abschlussklasse unterrichten, traten zwei Infektionen auf, bei Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen 14.
Die öffentlichen Grund- und Förderschulen der Primarstufe besuchen aktuell rund 140.800* Schülerinnen und Schüler, die Abschlussklassen insgesamt rund 65.000 Mädchen und Jungen.
* Die Angabe umfasst auch die Schülerinnen und Schüler, die weiter in häuslicher Lernzeit verbleiben.
Seit 15. Februar 2021 gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat Sachsen:
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021 (*.pdf, 0,77 MB) gültig ab 15. Februar 2021 bis 7. März 2021
Für den Bereich Kita und Schule sind in dieser Verordnung folgende Paragrafen besonders bedeutsam:
- § 5a Betriebseinschränkungen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen
- § 5b Medizinischer Mund-Nasen-Schutz in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und an Schulen (Details in der FAQ Infektionsschutz)
- § 5c Hygieneplan und Hygienemaßnahmen an Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen
Aus einer Handlungsempfehlung können Eltern, Lehrer und Erzieher ablesen, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schul- oder Kitabesuch noch möglich ist.
Die Handlungsempfehlungen werden auch in 15 weiteren Sprachen herausgegeben:
- Albanisch
- Arabisch
- Bulgarisch
- Englisch
- Farsi
- Französisch
- Paschto
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Slowakisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Ungarisch
- Vietnamesisch
Alle einrichtungsfremden Personen, wie etwa Eltern, müssen bei Betreten der Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen stets eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.