Rechtliche Grundlagen
Aktuelle Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen
Die Sächsische Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern lief am 31. Mai 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist vorerst nicht mehr geplant.
Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen.
Coronaschutzimpfung
Empfehlung einer Coronaschutzimpfung
- Zweite Bekanntmachung zur öffentlichen Empfehlung einer Impfung gegen die COVID-19-Krankheit (*.pdf, 66,29 KB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10. Mai 2021
- Bekanntmachung zur öffentlichen Empfehlung einer Impfung gegen die COVID-19-Krankheit (*.pdf, 80,04 KB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 8. Februar 2021
Bitte informieren Sie sich auf den Coronavirus-Seiten der Bundesregierung zu den bundesweit geltenden Rechtsvorschriften.
Informationen zur Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2) vom Bundesministerium für Gesundheit
Antworten auf häufige Fragen zum Betrieblichen Infektionsschutz
Nähere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Coronavirus-Einreiseverordnung
Meldebögen zum Impfstatus in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen
Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen und von Tagespflegeeinrichtungen müssen gemäß § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Impfstatus von Bewohnern bzw. Tagespflegegästen und Personal in anonymisierter Form monatlich ab April 2022 nunmehr an das Robert Koch-Institut übermitteln. Dazu hat jede voll- und teilstationäre Einrichtung ein Schreiben des RKI mit Informationen zum Meldeportal, einer ID-Nummer zur Registrierung und mit Ausfüllhinweisen erhalten. Sollte Ihnen das Schreiben nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an: impfenpflege@rki.de
Das Sozialministerium nimmt diese Meldungen nicht mehr entgegen.
Allgemeinverfügung Vollzug des Arzneimittelgesetzes und der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels Comirnaty durch Arzneimittelgroßhändler und Apotheken
- Allgemeinverfügung zum Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels Comirnaty durch Arzneimittelgroßhändler und Apotheken vom 1. April 2021 (*.pdf, 55,62 KB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 1. April 2021