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Rechtliche Grundlagen

Aktuelle Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern lief am 31. Mai 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist vorerst nicht mehr geplant.

Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. 

Abgelaufene amtliche Bekanntmachungen

Gang mit Bücherregalen.
 

Coronaschutzimpfung

Empfehlung einer Coronaschutzimpfung

Meldebögen zum Impfstatus in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen

Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen und von Tagespflegeeinrichtungen müssen gemäß § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Impfstatus von Bewohnern bzw. Tagespflegegästen und Personal in anonymisierter Form monatlich ab April 2022 nunmehr an das Robert Koch-Institut übermitteln. Dazu hat jede voll- und teilstationäre Einrichtung ein Schreiben des RKI mit Informationen zum Meldeportal, einer ID-Nummer zur Registrierung und mit Ausfüllhinweisen erhalten. Sollte Ihnen das Schreiben nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an: impfenpflege@rki.de

Das Sozialministerium nimmt diese Meldungen nicht mehr entgegen.

Allgemeinverfügung Vollzug des Arzneimittelgesetzes und der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels Comirnaty durch Arzneimittelgroßhändler und Apotheken

 
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