Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den aktuellen Regelungen.
Die Sächsische Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern lief am 31. Mai 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist vorerst nicht mehr geplant.
Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen.
Bitte informieren Sie sich auf den Coronavirus-Seiten der Bundesregierung zu den bundesweit geltenden Rechtsvorschriften.
Informationen zur Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2) vom Bundesministerium für Gesundheit
Antworten auf häufige Fragen zum Betrieblichen Infektionsschutz
Nähere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Coronavirus-Einreiseverordnung
Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen und von Tagespflegeeinrichtungen müssen gemäß § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Impfstatus von Bewohnern bzw. Tagespflegegästen und Personal in anonymisierter Form monatlich ab April 2022 nunmehr an das Robert Koch-Institut übermitteln. Dazu hat jede voll- und teilstationäre Einrichtung ein Schreiben des RKI mit Informationen zum Meldeportal, einer ID-Nummer zur Registrierung und mit Ausfüllhinweisen erhalten. Sollte Ihnen das Schreiben nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an: impfenpflege@rki.de
Das Sozialministerium nimmt diese Meldungen nicht mehr entgegen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den aktuellen Regelungen.