Amtliche Bekanntmachungen
Schnelleinstieg: Übersicht der aktuellen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen
Corona-Schutz-Verordnung
Bekanntmachung | Gültigkeit |
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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. April 2022 |
01.05.2022 bis 28.05.2022 |
Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und Hygieneauflagen
Bekanntmachung | Gültigkeit |
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Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern vom 25. April 2022 |
01.05.2022 bis 31.05.2022 |
Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Konkretisierung bestimmter Maßnahmen aus der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordung ist nicht mehr erforderlich, da die meisten Schutzmaßnahmen zum 3. April 2022 wegfallen. |
Coronaschutzimpfung
Bekanntmachung |
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Zweite Empfehlung einer Coronaschutzimpfung vom 10. Mai 2021 Download der Bekanntmachung |
Empfehlung einer Coronaschutzimpfung vom 8. Februar 2021 Download der Bekanntmachung |
Allgemeinverfügung - Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels Comirnaty durch Arzneimittelgroßhändler und Apotheken vom 1. April 2021 Download der Allgemeinverfügung |
Zur Eindämmung von Neuinfektionen bei gehäuften lokalen Infektionen werden für einzelne Schulen Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung angeordnet.
Hinweis: Die sächsischen Städte und Gemeinden können weiterhin individuelle Schutzmaßnahmen erlassen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der jeweiligen Website und beachten Sie die Allgemeinverfügungen der Kreisfreien Städte und Landkreise zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen sowie die Regelungen des Bundes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende.
Bitte informieren Sie sich auf den Coronavirus-Seiten der Bundesregierung zu den bundesweit geltenden Rechtsvorschriften.
Antworten auf häufige Fragen zum Betrieblichen Infektionsschutz
3G: Das gilt jetzt in Bus und Bahn
Nähere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Coronavirus-Einreiseverordnung
Bitte informieren Sie auf den Coronavirus-Seiten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte zu den in den Regionen geltenden Rechtsvorschriften.
Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge die aktuell gültigen amtlichen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie.
Ab 1. Mai 2022: Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern
- Allgemeinverfügung Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern (*.pdf, 0,34 MB) Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 25. Apri 2022 | gültig vom 1. Mai 2022 bis 31. Mai 2022
Derzeit gibt es keine gültige Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung
Die Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Konkretisierung bestimmter Maßnahmen aus der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordung ist nicht mehr erforderlich, da die meisten Schutzmaßnahmen zum 3. April 2022 wegfallen.
Ab 1. Mai 2022: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. April 2022 | gültig vom 1. Mai 2022 bis 28. Mai 2022 (*.pdf, 0,17 MB) Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26. April 2022 | gültig vom 1. Mai 2022 bis 28. Mai 2022
Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. April 2022 die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 28. Mai 2022 befristet.
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen:
So gilt für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, dass diese anstatt einer FFP2-Maske auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den betreuten, behandelnden oder gepflegten Personen eingehalten wird.
Wie in der bisherigen, ausgelaufenen Schul- und Kita-Coronaverordnung geregelt, wird für den Zutritt zu heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zweimal wöchentlich ein negativer Testnachweis benötigt. Dies gilt nicht für die betreuten Kinder oder Personen, die betreute Kinder zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten.
- unverbindliche Regelungsübersicht zur Maskenpflicht (*.pdf, 0,21 MB) Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. April 2022, gültig ab dem 1. Mai 2022 - unverbindliche Regelungsübersicht zur Maskenpflicht
- unverbindliche Regelungsübersicht zur Testpflicht (*.pdf, 0,22 MB) Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. April 2022, gültig ab dem 1. Mai 2022 - unverbindliche Regelungsübersicht zur Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher
Regelsätze für Bußgelder nach der SächsCoronaSchVO vom 26. April 2022 (gültig ab dem 1. Mai 2022):
Norm der SächsCoronaSchVO |
Verstoß |
Adressat des Bußgeldbescheides |
Regelsatz in Euro |
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§ 3 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 oder 2 |
Nichttragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske |
Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
100 Euro |
§ 4 Absatz 1 Satz 1 |
Gewährung des unberechtigten Zutritts |
Jeder Geschäfts- oder Betriebsverantwortliche |
500 Euro |
§ 4 Absatz 1 Satz 1 |
Betreten der Einrichtung oder Unternehmens ohne entsprechenden Nachweis oder Tätigwerden in der Einrichtung oder Unternehmen ohne entsprechenden Nachweis |
Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
150 Euro |
Meldebögen zum Impfstatus in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen
Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen und von Tagespflegeeinrichtungen müssen gemäß § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Impfstatus von Bewohnern bzw. Tagespflegegästen und Personal in anonymisierter Form monatlich ab April 2022 nunmehr an das Robert Koch-Institut übermitteln. Dazu hat jede voll- und teilstationäre Einrichtung ein Schreiben des RKI mit Informationen zum Meldeportal, einer ID-Nummer zur Registrierung und mit Ausfüllhinweisen erhalten. Sollte Ihnen das Schreiben nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an: impfenpflege@rki.de
Das Sozialministerium nimmt diese Meldungen nicht mehr entgegen.
Empfehlung einer Coronaschutzimpfung
- Zweite Bekanntmachung zur öffentlichen Empfehlung einer Impfung gegen die COVID-19-Krankheit (*.pdf, 66,29 KB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10. Mai 2021
- Bekanntmachung zur öffentlichen Empfehlung einer Impfung gegen die COVID-19-Krankheit (*.pdf, 80,04 KB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 8. Februar 2021
Allgemeinverfügung Vollzug des Arzneimittelgesetzes und der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels Comirnaty durch Arzneimittelgroßhändler und Apotheken
- Allgemeinverfügung zum Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels Comirnaty durch Arzneimittelgroßhändler und Apotheken vom 1. April 2021 (*.pdf, 55,62 KB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 1. April 2021