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Rechtliche Grundlagen

Aktuelle Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern lief am 31. Mai 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist vorerst nicht mehr geplant.

Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. 

Abgelaufene amtliche Bekanntmachungen

Gang mit Bücherregalen.
 

Coronaschutzimpfung

Empfehlung einer Coronaschutzimpfung

Meldebögen zum Impfstatus in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen

Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen und von Tagespflegeeinrichtungen müssen gemäß § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Impfstatus von Bewohnern bzw. Tagespflegegästen und Personal in anonymisierter Form monatlich ab April 2022 nunmehr an das Robert Koch-Institut übermitteln. Dazu hat jede voll- und teilstationäre Einrichtung ein Schreiben des RKI mit Informationen zum Meldeportal, einer ID-Nummer zur Registrierung und mit Ausfüllhinweisen erhalten. Sollte Ihnen das Schreiben nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an: impfenpflege@rki.de

Das Sozialministerium nimmt diese Meldungen nicht mehr entgegen.

Allgemeinverfügung Vollzug des Arzneimittelgesetzes und der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels Comirnaty durch Arzneimittelgroßhändler und Apotheken

 

Pandemieplan des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den aktuellen Regelungen.

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